Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung insbesondere von Kauf- und Dienstleistungsverträgen zwischen Kunden (nachfolgend Kunde genannt) und der nextage GmbH (nachfolgend nextage).
nextage liefert oder leistet ausschliesslich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen werden durch nextage nicht anerkannt.
Mündliche Nebenabreden werden von den Parteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
Die jeweiligen durch nextage zu erbringenden Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen, auf den Grundlagen dieser AGB geschlossenen Verträgen festgelegt.
2. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen im Rahmen der Vertragsabwicklung von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art -, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwerten oder zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Informationen ist alleine auf den Gebrauch für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und nextage beschränkt.
3. Rechte an Software, Know-how und Verfahren
nextage garantiert, dass an gelieferten Konzepten und Materialien keine Drittrechte bestehen.
Ohne besondere Abrede darf der Kunde die überlassene Software, das Know-how sowie Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Die Verwendung über den vereinbarten Gebrauch hinaus ist untersagt. Das Verändern oder Kopieren der Software durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung durch nextage. nextage hat auf allen Modifikationen und Kopien dieselben Schutzrechte wie auf dem Original.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erteilt nextage dem Kunden die Rechte an gelieferten EDV-Programmen nicht ausschliesslich.
nextage behält an der vertragsgegenständlichen Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen ist.
Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist unzulässig.
4. Abnahme
Die Parteien einigen sich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme. Sofern kein Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachte Leistung selbständig zu prüfen und innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der Ablieferung allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Ohne Anzeige innerhalb der genannten Frist gilt das Produkt als abgenommen und genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5. Gewährleistung
nextage garantiert bei in eigener Verantwortung erstellten Werken, dass diese den spezifizierten Erfüllungskriterien entsprechen. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt drei Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen der Einsatz- und Betriebsbedingungen vorgenommen sowie bei Eingriffen in das EDV-Programm durch Unberechtigte, bei Bedienungsfehler des Kunden oder Dritter oder beim Einsatz von Fremdprodukten entfällt jede Gewährleistung, sofern der Kunde nicht beweisen kann, dass der Mangel auf keinen der genannten Punkte zurückzuführen ist.
nextage verpflichtet sich ausschliesslich zur kostenlosen Nachbesserung, Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen.
Den Parteien ist bekannt, dass Funktionsstörungen der Produkte nach dem Stand der Technik auch bei grösster Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Software bzw. die Behebung aller Fehler kann deswegen nicht gewährleistet werden.
nextage übernimmt keine Garantie für die Funktionalität von Websites, welche in später entwickelten Browserversionen nicht mehr funktionieren. Die daraus resultierenden Anpassungen sind kostenpflichtig.
nextage übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherung von Kundendaten. Die Sicherung der Kundendaten ist somit ausschliesslich durch den Kunden vorzunehmen oder sicherzustellen.
nextage haftet daher in keinem Fall für den kompletten oder teilweisen Verlust oder die Kompromittierung von Kundendaten (Vergleiche Ziffer 6. Abs. 2 hiernach).
Übernimmt nextage das Webhosting für den Kunden, garantiert nextage die tägliche Sicherung der Kundendaten.
6. Haftung
nextage haftet aus jeglichem Rechtsgrund ausschliesslich für Schäden die grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. In keinem Fall haftet nextage für direkte oder indirekte Schäden als Folge von Störungen oder Betriebsausfällen.
nextage haftet in keinem Fall für den kompletten oder teilweisen Verlust oder die Kompromittierung von Kundendaten.
Die Haftung von nextage für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von nextage zurückzuführen.
Der Kunde ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung und Archivierung des Programms.
7. Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat rechtzeitig alle Leistungen zu erbringen, welche die Voraussetzung der ordentlichen Vertragserfüllung durch nextage bilden. Darunter fallen insbesondere:
Die Abgabe aller Unterlagen und Informationen, welche nextage zur Ausführung der Arbeiten benötigt, insbesondere die Vornahme von allfälligen ergänzenden Abklärungen.
Die umgehende Prüfung und Abnahme hierfür vorgelegter Konzepte, Spezifikationen, Zwischenresultate, Auswertungen etc.
Die Bereitstellung von EDV-Maschinen, Programmen, Testumgebungen, Testdaten etc. wenn notwendig
Die Bestimmung eines verantwortlichen Koordinators
nextage kann ohne jegliche Voranmeldung und ohne Schadenersatzfolge den Kunden von den Dienstleistungen ausschliessen, wenn dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ab Fakturadatum zahlbar. Ohne schriftliche Mitteilung des Kunden gilt die Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen. Für Dienstleistungen nach Aufwand erfolgt die Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart, monatlich.
Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von nextage.
9. Verschiedenes
nextage kann Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art auch für andere Kunden erbringen und ist beim Einsatz ihrer Mitarbeiter nicht beschränkt.
nextage kann Dritte mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragen.
nextage behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Mit der Mitteilung bzw. Publikation der Anpassung der AGB werden diese für den Kunden sofort wirksam, sofern dieser nicht innerhalb von 30 Kalendertagen schriftlich Widerspruch erhebt. Diesfalls hat der Kunde das Recht die Verträge mit nextage, innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist, zu kündigen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Offerte von nextage bzw. der Auftragsbestätigung des Kunden oder dem Vertrag zwischen dem Kunden und nextage, gehen die Bestimmungen dieser AGB vor. Erweisen sich einzelne vertragliche Bestimmungen zwischen dem Kunden und nextage als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit der gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden.
Die Preise verstehen sich exklusiv MwSt. und ohne Versandkosten und Fahrspesen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vertraglichen Bedingungen zwischen dem Kunden und nextage unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 in Wien (SR.0.221.211.1)
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Datum: 1.5.2018